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Leistungen

DIENSTLEISTUNGSSCHWERPUNKTE ALLGEMEIN:

 

– Überprüfung aller vorhandenen Versicherungspolizzen und deren Preis/Leistungsverhältnis

– Vermittlung der preiswertesten Versicherungsform für Wohnung, Leben, Unfall, Krankheit, Auto
und sowie umfassende Beratung

– Optimierung des Wirtschaftshaushaltes

 

UND IM BESONDEREN:

  • KFZ-Versicherungen
  • Pensionsvorsorge
  • Rechtsschutzversicherungen
  • Haushalt-, Eigenheim-, Wohn- und Zinshäuserversicherungen
  • Gesundheitsvorsorge, Unfall und Krankenversicherungen
  • Firmenversicherungen, Abfertigungsvorsorgen
  • Computerversicherungen
  • Kreditversicherungen
  • Versicherungen für Freiberufler oder Kammerzugehörige
  • Spezialversicherungen für ausgefallene Wünsche

 

-STRATEGIE

Auch der Konsument tendiert immer stärker zu persönlicher, qualitativer und vor allem objektiver Beratung.

Im Sinne des qualifizierten Riskmanagement wird ein individuelles Versicherungspaket mit
optimalen Deckungskonzepten erarbeitet. Da wir an kein Versicherungsunternehmen gebunden sind, wird Ihnen Objektivität garantiert, die Sie sich bei der Erstellung von Prämienvergleichen erwarten dürfen.

Es motiviert uns immer wieder, langjährige Kunden auf ihrem Weg der Entwicklung (beruflich &
familiär) zu begleiten und bei Eintritt eines Versicherungsfalles mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Des öfteren konnten wir durch unsere Erfahrung und Beratung in einem Schadenfall großen finanziellen
Schaden durch Versicherungsleistungen gering halten.

 

-ANALYSE

Gemeinsam mit Ihnen und unabhängigen Sachverständigen im gewerblichen Bereichen ermitteln
wir Ihren tatsächlichen Versicherungsbedarf. Der anschließende EDV-unterstützte Soll / Ist
Vergleich Ihrer Versicherungsverträge zeigt etwaige Unter.- bzw. Überversicherungen, Deckungslücken, Kündigungsmöglichkeiten, sowie zu hohe Prämien auf.

Ihre Interessensvertretung Umfassende Beratung findet bereits vor einem eventuellen Eintritt des
Schadensfalles statt. Weiters bieten wir auch Hilfestellung bei rechtlicher und steuerlicher Vertragsgestaltung im Versicherungsbereich. Für Rechtsauskünfte oder Beglaubigungen, werden laufend Kontakte zur Rechtsanwälten, Notare und Steuerberatern gehalten.

 

-MARKTBEOBACHTUNG

Tagtäglich befassen wir uns mit sämtlichen Versicherungsangelegenheiten. Durch ein Forum der
Versicherungsmakler, wird jede Veränderung am Versicherungsmarkt registriert, ob es sich
hierbei um neue Produkte, Vertragsbestimmungen oder Prämienveränderungen handelt. Durch
diesen Informationsvorsprung kann rascher reagiert und Ihre Verträge stets optimiert werden.

 

-SCHADENSFALLABWICKLUNG

Mit einem Schadensregulierungsservice stehen ich Ihnen als kompetenter Versicherungspartner
zur Verfügung.

Für Sie übernehmen wir:

· Rasche Schadenerhebung und -aufnahme
· Unverzügliche Verständigung
· Verhandlungen mit dem Versicherer
· Auswahl und Beauftragung von Sachverständigen
· Verhandlungen bezüglich der Schadenshöhe
· Schadensabrechnung
· Gegebenenfalls Vorbereitung eines und Mithilfe bei einem Deckungsprozeß gegen den Versicherer

 

 

WAS TUN IM SCHADENSFALL?

Wer zahlt schon gerne Versicherungsprämie, um im Leistungsfall leer auszugehen?
Um Ihnen mit meiner Homepage auch diesbezüglich mit Rat zur Verfügung zu stehen, hier einige Tipps:

Vorweg kann gesagt werden, dass Schadensfälle prompt dem Versicherer gemeldet werden müssen. Ausnahmen sind z.B. Urlaubsreisen, oder Verhinderung durch Krankheit.

Es empfiehlt sich, ….

 

– ) bei Verkehrsunfällen, etc.

1.) Eine Schadensmeldung im Fahrzeug mitzuführen.
2.) Eventuell auch eine billige Fotokamera.
3.) Vom Unfallgegner alle Unterlagen wie Führerschein und Zulassungsschein zeigen zu lassen.
4.) Am Unfallort eventuelle Zeugen mit Ihrer Identität notieren.
5.) Am Unfallort oder im nächsten Lokal die Unfallmeldung prompt auszufüllen.
6.) Im Notfall und bei Personenschäden die Polizei zu Hilfe rufen!
7.) Niemals ein Schadensbekenntnis am Unfallort zugestehen!
8.) Bei Diebstahl, Parkschäden, etc. unbedingt innerhalb von 24 Stunden eine Anzeige bei der Polizei melden.

 

-) in der Haushaltversicherung/Eigenheim/Privathaftpflicht etc. ….

1.) Sich die Polizzenunterlagen herrichten.
2.) Vorweg den Deckungsumfang aus der Polizze nachlesen. Gedanklich abklären, ob der Schadensfall aus welchen „Titel“ heraus gedeckt sein könnte; z.B. Feuerschaden, Leitungswasser, Privathaftpflicht, Glasbruch, etc…..
(Eigenverschulden findet in der Haushalt und Eigenheimversicherung meist keine Deckung!)
3.) Schäden in einer Größenordnung von mehr als 750,- Euro werden meist von einem Sachverständigen begutachtet.
4.) Beschädigte Gegenstände müssen aufgehoben werden! (da diese nach Bezahlung des Schadens in das Eigentum der Versicherung übergehen können)

 

-) in der privaten Krankenversicherung:

1.) Bitte immer Ihren Ausweis zur Krankenversicherung mitführen. Erst dieser Ausweis ermöglicht Ihnen im Notfall die umfangreichen Leistungen in Anspruch zu nehmen.

2.) Das Spital erkundigt sich beim Versicherer über die Kostenübernahme der bevorstehenden Behandlung(en)!

3.) Bei ambulanten Tarifen mit fachärztlicher Betreuung ist es wichtig, dass Originalbelege und ausgestellte Rezepte des Arztes im Original zur weiteren Abrechnung vorliegen. Diese sind mit den Rechnungen aus der Apotheke gemeinsam beim Versicherer einzureichen.
(Details je nach Tarif!)

 


-) in der privaten Unfallversicherung/ Betriebsunterbrechnungsversicherung:

1.) Da ein Unfall plötzlich eintritt, muss auch der Arzt prompt aufgesucht werden.
2.) Die Unfallmeldung kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, jedoch sobald es dem Patienten zumutbar ist!

3.) In der BUFT (Betriebsversicherung) ist die tatsächliche Betriebsunterbrechnung zu ermitteln, wie zum Beispiel mittels Krankenstandsmeldung, etc…

4.) Bei einem Unfall mit eingetretener Dauerinvalidität wird in späterer Folge von einem Sachverständigen ein Attest über die verbliebene Invalidität eingeholt. Nach Invaliditätsgrad wird dementsprechend die Höhe der Entschädigung ausfallen.
(Eventuell wird zusätzlich ein Taggeld, Schmerzensgeld, etc. je nach Tarif abgerechnet!)

In allen wichtigen Fällen, bitte mit uns Rücksprache halten, wie vorgegangen wird, bzw. ob und in welcher Höhe der Schadenfall in der Polizze Deckung findet. 

 

Dazu einige Beispiele aus dem „Alltag der Juristen und Versicherungsbranche“

 

Alko-Unfall: „Beifahrer an seinen Verletzungen mitschuldig“

Orangenpunsch, Beerenpunsch & Turbopunsch – die Liste der heißen Köstlichkeiten an den unzähligen Punschhütten ließe sich noch beliebig lang fortsetzen. Jedoch sollten Autofahrer nur zu einer einzigen Sorte greifen: dem alkoholfreien Kinderpunsch. Und darauf sollten auch alle Beifahrer achten, denn wer zum “ zugepunschten“ Lenker ins Fahrzeug steigt, ist bei einem Unfall an seinen erlittenen Verletzungen mitschuldig, stellte der Oberste Gerichtshof in einem Beschluss fest. “ Gemeinsam am Punschstand zu trinken und danach auch gemeinsam in einem Auto den Heimweg anzutreten, bedeutet für alle Beteiligten auch gemeinsam die Verantwortung zu tragen. “ Wer sieht, dass der Fahrer einige Becher Punsch oder überhaupt Alkohol jeder Art konsumiert, muss davon ausgehen, dass die Fahrtüchtigkeit nicht länger gegeben ist. Passiert am Heimweg ein Unfall, trifft auch alle Beifahrer eine Teilschuld. “ Motto: Drum prüfe, wer zu einer Fahrt sich bindet.

 

Auch hier Deckung durch die Privat-Rechtsschutzversicherung

„Schifooaan……“ ist „des Leiwandste“, singt schon Wolfgang Ambros. Doch falls man kein Pistenkavalier ist, kann es mitunter von Vorteil sein, rechtschutzversichert zu sein.
Der Versicherungsnehmer eines Rechtschutzversicherers benützte während seines Urlaubes die Nordabfahrt eines Skigebietes. Vor ihm fuhr auf der linken Pistenhälfte ein anderer Schiläufer in kürzeren Schwüngen talwärts. Bei dem Versuch, an diesem Schiläufer vorbeizufahren, kam es zur Kollision mit Stürzen und Verletzungen. In dem nachfolgenden gerichtlichen Strafverfahren stellte das Gericht aufgrund von Zeugenaussagen fest, dass der Versicherungsnehmer als der schnellere Schifahrer Rücksicht auf seinen Vordermann, den er als schwächeren Läufer erkannte, hätte nehmen müssen und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von EURO 2.180,-.
Dieses Urteil wurde von der Berufungsinstanz bestätigt und war dem überflotten Schifahrer wohl eine Lehre. „Leiwand“ kann er allerdings dazu sagen, dass er rechtsschutzversichert war. Seine Rechtsschutzversicherung trug die für die Strafverteidigung erwachsenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in der Höhe von insgesamt EURO 2.045,-.

 

Blitzableiter wider Willen!

Fachgerechte montierte Satelliten-Empfangsanlagen bringen die große weite Welt ins Wohnzimmer. Aber eine „Pfusch-Montage“ kann den Eigentümer teuer zu stehen kommen.

Seit immer mehr Satelliten-Schüsseln Dächer oder Fenster zieren, häufen sich auch in Ballungszentren Schadensmeldungen über indirekte Blitzschäden, hervorgerufen durch die im Pfusch montierte (ungeerdete) Geräte oder durch das Fehlen eines Blitzableiters.
Dessen Funktion übernimmt dann im Anlassfall (unbeabsichtigt) die Schüssel. Die drohenden Folgen: kaputte TV-Geräte, Videorecorder und Receiver, mitunter auch Zimmer- bzw. Hausbrände, Verletzte und sogar Tote. Bei unsachgemäß montierten Schüsseln kann die Versicherung den Schadenersatz sogar ablehnen.
Ein weiteres Problem besteht auch darin: Der sogenannte „indirekte“ Blitzschaden muss durch eine Zusatzklausel in der Haushalts- oder Gebäudeversicherung inkludiert sein, was bei älteren Verträgen oft fehlt – eine Prüfung diesbezüglich zahlt sich aus!

 

Rekordentschädigung für völlig gelähmtes Unfallopfer

Ein zerstörtes Leben ist der österr. Justiz rund 218.000 € wert. Das ist inzwischen eine Rekordsumme.

Kufstein: Ein Geisterfahrer hat dem Leben des erst 21jährigen Burschen ein Ende gesetzt. Zumindest faktisch: Denn vom Leben, wie man es kennt, blieb nicht viel übrig. Der junge Mann ist völlig gelähmt. Die Augenmuskeln lassen sich nicht steuern. Sein Atemnerv ist durchtrennt – nun muß er ständig künstlich beatmet werden. Gipfel des Grauens: Der Bursch ist bei vollem Bewusstsein.
Seit 16.Mai 2002 ist nun die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes über die Höhe des Schmerzensgeldes für den Mann bekannt. 218.018 € wurden ihm zugesprochen, gab Karl-Heinz Danzl, Hofrat am OGH, auf der der Kufsteiner Richtertagung bekannt.

Hintergrunddetails: ALTER REKORD: 151.579 €

Das Urteil (2 Ob 237/02v, 18.4.2002) sprengt den bisherigen Schmerzensgeld-„Rekord“. Im vorigen Jahr hatte das OLG Innsbruck einem neugeborenen Mädchen, das wegen eines Verkehrsunfalles in der 29. Schwangerschaftswoche als Notfall geboren wurde und nun völlig invalide ist, 151.579 € zugesprochen.
Damit folgt die Justiz nicht nur einem internationalen Trend zu steigenden Schmerzensgeldern, sondern auch einem jüngst formulierten Leitsatz, nach dem das Schmerzensgeld „nicht zu knapp bemessen“ werden solle. Das Begehren hatte zwar ursprünglich auf rund 290.670 € gelautet, Danzl rechtfertigt sich aber mit der Kontinuität der Rechtsentwicklung: „Wir können die Summen nicht schlagartig erhöhen. Das wäre ungerecht, wenn einer heute doppelt so viel bekäme wie ein anderer in einem gleichartigen Fall, der am Tag zuvor passiert ist.“
Allerdings bei einem Blick über die Grenzen könnte man schon ein mulmiges Rechtsgefühl bekommen, insbesondere, wenn Prominente Schmerzensgeldprozesse führen. So erhielt etwa die 1 ½jährige Tochter von Caroline von Monaco und Ernst-August von Hannover 2001 von einem Berliner Gericht 73.000 € Schmerzensgeld, weil Paparazzi Photos des Mädchens veröffentlicht hatten.

Trotz des Anstiegs der Schmerzensgeld-Summen in Österreich schließt Danzl Zustände wie in den USA, wo die Beträge oft mehrere Millionen Euro betragen aus.

(ungekürzt aus: „die Presse“ vom 17.5.2002)

Resümee : Plötzliche Unfälle können nicht verhindert werden. Oft ist auch der Verursacher nicht greifbar, bzw. werden Prozesse über Jahre geführt. Dadurch oft verzögerte, eventuell auch gar keine Entschädigungszahlungen. Im persönlichen Gespräch mit ihrem Versicherungsmakler, wird auf angepasste Eigenvorsorge auch für Berufs- u. Freizeitunfälle hingewiesen. Aktualisierte Möglichkeiten je nach Kundensituation und Familie sind vorbereitet, da sich diese Art von Vorsorge auch prämienmäßig günstig, mit Steuervorteilen im Privat- als auch im Firmenbereich gestalten lässt.

 

Der Butler war`s ….

Wer Hauspersonal vorschnell engagiert, riskiert den Schutz seiner Haushaltsversicherung. Nach dem Richterspruch handelt der Hausherr grob fahrlässig, wenn er Personal einstellt, ohne sich Zeugnisse, Referenzen oder ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen zu lassen, oder zumindest Erkundigungen über die Person einzuholen.
Die Klägerin hatte einen Butler eingestellt, ohne sich von diesem irgendwelche Papiere oder Referenzen vorlegen zu lassen. Während einer USA-Reise räumte der Butler unter anderem den Tresor der Klägerin aus. Die Haushaltsversicherung weigerte sich zu zahlen, da sie der Klägerin vorwarf, den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt zu haben. Das Oberlandesgericht schloss sich dem an (OLG Frankfurt, Az.: 7 U 152/99).

 

Tipp`s zur Hundehaftpflicht:

Wer haftet und zahlt?
In erster Linie haftet der Hundehalter, ganz egal ob ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Er haftet sogar schon, wenn er nicht beweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft.
Ersatzleistungen – zum Beispiel Schmerzengeldzahlungen, Regressforderungen der gesetzlichen Sozialversicherung, ev. auch Sonderklasseaufschläge – begleicht die Tierhalter-Haftpflichtversicherung, wenn der Hundebesitzer fahrlässig gehandelt hat.
Allerdings – fordert der Hundebesitzer seinen Vierbeiner mit einem „Faß!“ zur Tat auf, wird auch die Versicherung nichts nützen – sie übernimmt bei Vorsatz keine Deckung.
Wird der Hundebesitzer aber ungerechtfertigt beschuldigt und zur Verantwortung gezogen, so wehrt die Haftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt im Falle eines Rechtsstreites sogar die Prozesskosten.

 

Autoschlüssel im Kofferraumschloss:

Vergesslichkeit kann zuweilen teuer werden. Dies bekam auch ein VN zu spüren, der seinen PKW auf einem stark frequentierten öffentlichen Parkplatz abgestellt hatte und den Fahrzeugschlüssel im Kofferraumschloss stecken ließ. Nach der Rückkehr vom Einkaufsbummel war sein Fahrzeug verschwunden, und die Versicherung verweigerte jegliche Zahlungen. Zu Recht, wie das OLG Braunschweig entschied.
Durch das Steckenlassen des Fahrzeugschlüssels im Kofferraumschloss sei der Diebstahl grob fahrlässig herbeigeführt worden, was die Versicherung von ihrer Zahlungspflicht befreite.
Auch der Einwand des Versicherungsnehmers, er leide an einer Schwäche des Kurzzeitgedächtnisses, ließ das Gericht nicht gelten. Schließlich hätte er sein momentanes Versagen leicht durch naheliegende Maßnahmen vermeiden können. (OLG Braunschweig, 3 U 292/98)

Autodiebstähle zählen – speziell in den österreichischen Grenzregionen – leider schon zum Alltag. Nicht zuletzt aufgrund der Ost-Öffnung schnellten die Zahlen in diesem Bereich in den letzten zehn Jahren merklich in die Höhe:
Wurden bundesweit 1990 durch Einbruch noch 1.361 PKW geklaut, so waren es 1999 bereits 2.400 (davon 730, also fast ein Drittel, in NÖ)
Und die wenigsten kommen zurück: Die Aufklärungsquote sank im gleichen Zeitraum von 22,5 % auf 16,8 %. Die effektivste Methode sich gegen die finanziellen Folgen des Diebstahls abzusichern, ist daher eine Pkw-Teilkasko-Versicherung. Doch Vorsicht scheint geboten: Die Prämienunterschiede betragen bei weitgehend gleichen Leistungen bis zu 200 % und mehr. Ein genaue Prüfung vor Abschluß empfiehlt sich!

Hagelversicherung, absoluter Negativrekord im Jahr 2000

Die Unwetterschäden in der Landwirtschaft erreichten eine absolute Rekordhöhe. 850 Millionen Schilling Entschädigung – soviel wie noch nie in der Geschichte der Östereichischen Hagelversicherung – seien ausbezahlt worden. Bei rund 30.000 Landwirten seien durch Wetterkapriolen Schäden an Kulturen verursacht worden.

 

Autofahrer: Handy-Verbot oftmals ignoriert

Jeder zweite Autofahrer plauscht gesetzwidrig mit dem Handy. Der Mehrheit der fernsprechenden Fahrer ist oft das erhöhte Unfallrisiko dabei durchaus bewusst, wie aus einer Studie hervorgeht, die vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) in Kooperation mit dem Psychologieinstitut der Universität Graz durchgeführt wurde. Trotz des gesetzlichen Handy-Verbotes beim Lenken eines Fahrzeuges, das seit 1. Juli 1999 in Kraft ist, scheint die Regelung für viele Verkehrsteilnehmer offenbar nur einen Empfehlungscharakter zu haben. Das erhöhte Unfallrisiko werde zwar erkannt, „aus Selbstüberschätzung“ aber ganz bewusst ignoriert, so das Umfrageergebnis.

Übrigens ist – so der Leiter der KfV-Rechtsabteilung, Armin KALTENEGGER- „nicht nur das Telefonieren am Steuer untersagt, sondern grundsätzlich jede Verwendung des Handys“.
Darunter falle auch das Versenden oder Lesen von SMS und das Abhören der Mailbox.

 

OBLIEGENHEITEN – sind Vertragsbestandteile, welche vom VN einzuhalten sind:
Meist bleiben diese in Folge von Unkenntnis unbeachtet; dazu einige Beispiele:

Schadensfälle gehören umgehend dem Versicherer gemeldet.
Späteres Einlangen kann zu Verzögerungen oder gar zur Ablehnung führen. Ausnahme lediglich für Schäden, die nachweislich etwa nach einer Urlaubsreise entstanden sind.

Bei KFZ-Unfällen darf kein Schuldbekenntnis weder schriftlich noch mündlich, durch den Versicherungsnehmer vereinbart werden!

Bauliche Veränderung ist zu me.lden, da der Vertrag aktualisiert werden muss (z.B. Anbau einer Garage, Wintergarten, etc. … ).

Im Fahrzeug sind: Navigationssystem, Auto-HiFi-Anlage, spezielle Alufelgen, Tieferlegungssatz, oder einen Rammschutz montiert. – solche und ähnliche Zusatzausstattungen sind zu melden, falls diese mitversichert sein sollen.

Die Heizung des Eigenheimes wird auf feste Brennstoffe umgestellt. Aufgrund günstiger Einkaufspreise werden gleich 10 Festmeter Holz gekauft und eingelagert. Dies erhöht das Feuerrisiko, dieser Umstand muss dem Versicherer gemeldet werden!

Eine Erkrankung zwischen Abschluss und Wirksamkeit eines Versicherungsvertrages muss umgehend gemeldet werden!
Versicherungskunden, die eine Versicherung zwar schon abgeschlossen, ihre Versicherungspolizze aber noch nicht erhalten haben, müssen eine in der Zwischenzeit aufgetretene Krankheit oder Unfall umgehend melden

Keine zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente:
Wer seiner Versicherung eine seit Jahren andauernde Krankheit verschweigt, hat keinen Anspruch auf eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente, trotz regelmäßiger Prämienzahlung. Mit diesem Urteil hat das Landesgericht die Klage eines 47-jährigen Maurers auf Rentenzahlung abgewiesen. Der Mann hatte in einem Krankheits-Fragebogen seiner Versicherung nicht angegeben, dass er seit geraumer Zeit ein chronisches Rückenleiden hat. Es sei jedoch seine Pflicht gewesen, vollständige Angaben zu machen, befanden die Richter in dem Urteil. Das Gericht warf dem Kläger zudem arglistige Täuschung vor.
(LG Bielefeld, Az. 80453/99)

Alkoholkrankheit verschwiegen – Versicherungsschutz verloren:
Wer seiner Versicherung einen Unfall meldet und dabei seien Alkoholkrankheit verschweigt, verliert den Versicherungsschutz. Nach einem Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts stellt dies eine so genannte Obliegenheitsverletzung dar, die den Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit. Das Gericht bestätigt der Unfallversicherung, dass sie ihrem Versicherten keine Invaliditätsentschädigung zahlen müsse. (OLG Frankfurt. Az. 7 U 97/97 – Urteil 25.08.1999).

 

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